interfilm Festival Distribution
Häufig gestellte Fragen

  • Was bedeutet Festivaldistribution und -strategie?
    Für eine erfolgreiche Filmkarriere deines Kurzfilms ist es wichtig genau zu planen, wo er seine Premiere feiert und auf welchen Filmfestivals er strategisch gezeigt werden soll, um maximale Aufmerksamkeit zu erreichen. Eine erfolgreiche Festivalkarriere eines Kurzfilms bedeutet nicht nur Aufmerksamkeit, sondern im besten Fall auch weitere Fördermöglichkeiten für zukünftige Projekte. Außerdem kann dies auch die Türen für Koproduktionen und für weitere Netzwerk-Möglichkeiten, sowohl auf einer nationalen als auch auf einer internationalen Ebene eröffnen. 

  • Was ist dann eure Arbeit?
    Üblicherweise werden die Einreichungen bei Festivals bisher von Produzent*innen oder Regisseur*innen vorgenommen. Wir nehmen euch diese Arbeit ab und planen eine Festivalstrategie für euren Film, das heißt, wir besprechen mit euch, welche Festivals sich am besten für euren Film eignen und wo wir einreichen werden. Wir erstellen Profile auf den Einreichplattformen (Filmfreeway, Shortfilmdepot,etc.) und reichen den Film bei den Filmfestivals ein. Darüber hinaus übernehmen wir auch die Kommunikation mit den Festivals, reisen auf die Festivals und promoten euren Film.. Ihr profitiert also auch von unserem Netzwerk.

  • Welche Kurzfilme nehmt ihr in euren Line-up für die Festivaldistribution auf?
    Wir nehmen zur Zeit ausschließlich Deutsche Kurzfilm-Produktionen und -Koproduktionen auf, die BKM-Produktionsförderung ab 2023 erhalten haben.

  • Welche BKM-Förderung müssen wir haben, um Anspruch auf die “kostenlose” Festivaldistribution zu haben?
    Der Film muss Produktionsförderung (ab 2023) erhalten haben.

  • Wie kann ich diesen Service nutzen?
    Filme können noch in der Postproduktion sein. Der Film sollte möglichst noch nicht selbst eingereicht worden sein. Gerne könnt ihr uns jetzt schon ankündigen, ob ihr den Service in Anspruch nehmen möchtet und wann ihr mit der Fertigstellung eures Films rechnet. So können wir etwas besser unsere Kapazitäten planen.
    Solltet ihr diesen Service für euren Kurzfilm wünschen, brauchen wir für die erste Sichtung folgendes: 

    • passwortgeschützter Sichtungslink (muss kein fertiger Schnitt/ Edit sein)

    • Informationen zum Film: Inhaltsangabe (kurz max. 250 Zeichen/ lang max. 800 Zeichen), Länge in Minuten, Produktionsjahr, Produktionsland/-länder, Credits

    • Informationen zu den Filmemacher*innen: Name der Produktionsfirma (soweit vorhanden), Name der Filmemacher*innen und Kontakte
       

  • Ist dieser Service kostenlos oder muss ich dafür etwas zahlen?
    Der Service ist für Kurzfilme kostenlos, die eine BKM-Produktionsförderung ab 2023 bekommen haben.
    Alle anderen deutschen Produktionen müssen für den Service zahlen.

  • Wie läuft das alles ab?
    Im ersten Schritt setzen wir uns mit euch zusammen und besprechen, was eure Ziele für den Film (und für die Zukunft als Filmemacher*innen) sind. Dementsprechend planen wir die bestmögliche Strategie. Danach pflegen wir die Materialien auf den Einreichplattformen ein und reichen dann den Film bei ausgewählten Filmfestivals (entsprechend der abgesprochenen Strategie) ein.

  • Für wie lange betreut ihr den Film?
    Wir bieten eine max. zweijährige Festivaldistribution an.

  • Darf ich auch mitentscheiden, wo mein Film läuft?
    Ja. Wir sind gerne in Kommunikation mit euch und ihr könnt unsere Festivalstrategie für euren Film immer einsehen. Dazu erhaltet ihr einen Link.

  • Reicht ihr auch bei Preisen ein?
    Nein. Für Sonderpreise, wie bspw. den First Steps Award oder den Short Tiger, müsst ihr selbst einreichen. 

  • Kümmert ihr euch auch um Screenings außerhalb eines Wettbewerbs?
    Nein. Festivalteilnahmen außerhalb des Wettbewerbs oder andere Screenings - insbesondere, wenn diese Screening Fees beinhalten - leiten wir euch weiter und diese müsst ihr selbst verhandeln (dafür gehen auch die Screening Fees zu 100% an euch).

  • Was passiert, wenn mein Film einen Preis bei einem Festival gewinnt?
    Alle Festivalpreise und Preisgelder gehen zu 100% an die Filmemacher*innen. 

  • Kriege ich einen Vertrag, wenn ich den Service nutzen möchte bzw., wenn mein Film in eurer Line-up aufgenommen wird?
    Ja. Wir senden euch nach dem ersten Gespräch einen Festivaldistributionsvertrag. 

  • Welche Materialien muss ich euch liefern, wenn ihr meinen Film für die Festivaldistribution aufnehmt?
    Ihr bekommt eine Informationsliste mit ausführlichen Informationen dazu, wenn ihr in unser Line-up aufgenommen wurdet bzw. diesen Service nutzen wollt.

  • Kann mein Film trotz BKM-Förderung vom Service abgelehnt werden?
    Ja. Wir haben eine Ausschlussklausel: Als öffentlich gefördertes Projekt ist die interfilm Berlin Festivaldistribution dazu verpflichtet, sich an das Grundgesetz (GG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu halten. Daher behalten wir uns vor, Filmen in begründeten Fällen unseren Service zu verwehren.
    Die interfilm Berlin Festivaldistribution akzeptiert in den von ihnen vertretenen Filmen keine Darstellungen von Sexismus, Rassismus, Colourism, Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie bzw. - feindlichkeit, Antisemitismus, Islamophobie, Faschismus, Altersdiskriminierung, Ableismus und andere und/oder intersektionale Formen von Diskriminierung, sofern diese den Rückschluss diskriminierende Aussage und/oder Haltung der Urheber*innen zulassen. In zweifelhaften Fällen kann ein externes Gutachten eine*r Antidiskriminierungsexpert*in von Seiten der Produktion eingeholt werden.